Für ab 1. Januar 2007 geborene Kinder kann das neue Elterngeld beantragt werden. Das Bundeselterngeldgesetz ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten und ersetzt das Bundeserziehungsgeldgesetz.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter,
Auch die Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, die das Kind nach der Geburt betreuen - auch wenn es nicht ihr eigenes ist -, können unter denselben Voraussetzungen Elterngeld erhalten.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das einem betreuenden Elternteil zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens gezahlte Elterngeld beträgt 67 Prozent seines vor der Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1800 Euro.
Das Elterngeld beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro monatlich.
Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?
Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann höchstens für zwölf Monate Elterngeld beantragen. Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge haben die Eltern, wenn beide vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen möchten (Partnermonate).
Wie und wo muss das Elterngeld beantragt werden?
Wenn Ihr Wohnsitz in Baden-Württemberg liegt, stellen Sie den Antrag schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle:
Landeskreditbank Baden-Württemberg
76113 Karlsruhe
Telefon: 0721 38330
Fax: 0721 1503191
familienfoerderung@l-bank.de
Ausführliche Erläuterungen, Hinweise und Antragsformulare zum Elterngeld und Erziehungsgeld finden Sie im Internet unter www.l-bank.de und www.bmfsfj.de
Die Anträge und die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend "Elterngeld und Elternzeit" sind auch beim Sozialwesen, Rathaus I, Hauptstr. 85, an der Infothek erhältlich.
Wir leiten Ihren Antrag gerne weiter an die L-Bank.
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