Ein Kirchenaustritt kann nur persönlich beim Standesamt des Wohnsitzes zur Niederschrift erklärt werden. Der Kirchenaustritt wird sofort wirksam. Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Austritt, Kinder ab zwölf Jahren müssen anwesend sein und einwilligen.
Die Änderung der Lohnsteuerkarte nach dem Kirchenaustritt wird vom Bürgerservice im Rathaus vorgenommen. Der Wiedereintritt in eine Kirche oder Religionsgesellschaft ist beim zuständigen Pfarramt des Wohnortes zu erklären.
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
24 Euro
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