Mit dem vorbeugenden Brandschutz versucht die Feuerwehr, den Ausbruch von Bränden zu verhindern oder dafür zu sorgen, dass sich ein Feuer nicht ausbreitet. Auch die Sicherung der Rettungswege fällt in diesen Aufgabenbereich.
Zum vorbeugenden Brandschutz gehört die Beteiligung der Feuerwehr am Aufstellungsverfahren von Bauleitplänen. Die Feuerwehr ist an Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen, wenn besondere Anforderungen oder Erleichterungen nach der Landesbauordnung vorgesehen sind und dadurch Löscharbeiten oder die Rettung von Menschen und Tieren berührt werden.
Auch an der Brandverhütungsschau ist die Feuerwehr beteiligt. Die Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren in bestehenden baulichen Anlagen, die durch einen Brand oder eine Explosion entstehen können.
In Objekten, die aufgrund ihrer Art und Nutzung und ihres Zustands eine Gefahr für
sind offensichtliche brandgefährliche Zustände festzustellen, ihre Beseitigung von der Baurechtsbehörde anzuordnen und zu überwachen.
Durch die Brandverhütungsschau werden die Voraussetzungen für die Vorbereitung möglicher Feuerwehreinsätze unter Berücksichtigung arbeitsschutzrechtlicher Aspekte (Sicherheit der Einsatzkräfte) geschaffen.
Die Feuerwehr berät außerdem Architekten, Baufirmen und Bauherren und führt Brandschutzunterweisungen in Betrieben, Kindergärten und Schulen durch.
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