Neue Parkgebühren (mit FAQs)

Neue Parkzonen, neue Gebühren: Was beim Parken seit August gilt

Neue Parkzonen und höhere Parkgebühren gelten seit 1. August an in der Kehler Innenstadt. Die wichtigsten Änderungen: Es gibt nur noch drei Parkzonen; Parkgebühren müssen an allen Tagen – also auch sonn- und feiertags – entrichtet werden und zwar im Zeitraum von 7 bis 20 Uhr. Für kurze Besorgungen kann in der Parkzone 1 eine halbe Stunde kostenfrei geparkt werden. (mit Video)

Die neuen Parkzonen in der Kehler Innenstadt: Seit dem 1. August gilt eine neue Gebührensatzung.

Parkzone 1

Die neue Parkzone 1 erstreckt sich rechts und links der Fußgängerzone, also im gesamten Gebiet zwischen der Kinzigstraße und der Jahnstraße. Im Norden wird die Parkzone 1 auf dem Abschnitt zwischen Hauptstraße und Kinzigstraße von der B 28 begrenzt; im Bereich zwischen Hauptstraße und Hermann-Dietrich-Straße von der Friedensstraße. Im Süden stellt die Großherzog-Friedrich-Straße im Wesentlichen eine Begrenzungslinie dar.

In der Hermann-Dietrich-Straße liegt nur der kleine Parkplatz beim Amtsgericht in der Parkzone 1. Der Stadthallenparkplatz und der Rathausplatz sind ebenfalls Teil der Parkzone 1. Über den Rathausplatz hinaus gelten die Regelungen der Parkzone 1 entlang der Hauptstraße bis zur Einmündung der Karlstraße. Außerdem zählt ein Teil der Oberländerstraße und der Abschnitt der Goldscheuerstraße bis zur Kreuzung mit der Friedrichstraße zur neuen Parkzone.

Wer mit seinem Auto in die Parkzone 1 einfährt, wird mit einem Schild darauf hingewiesen; das Gleiche gilt beim Verlassen der Parkzone 1. Dies hat den positiven Effekt, dass innerhalb der Parkzone 1 eine erkleckliche Anzahl an Schildern abgebaut werden kann.

Gebühren Parkzone 1

Pro Stunde wird in der Parkzone 1 eine Parkgebühr von zwei Euro fällig. Die Höchstparkdauer beträgt drei Stunden. Wer nur eine kurze Besorgung machen möchte, kann am Parkscheinautomaten die Taste für kostenfreies Kurzparken drücken und zahlt nichts, wenn er innerhalb von 30 Minuten wieder wegfährt. Diese Regelung gilt ausschließlich für die Parkzone 1.

Parkzone 3

Wer sich länger in der Innenstadt aufhalten möchte oder im Stadtzentrum arbeitet, mit der Tram nach Straßburg oder mit dem Zug wegfahren möchte, der nutzt am besten die Parkzone 3. Diese setzt sich aus dem Läger-Parkplatz und dem Park-und-Ride-Platz hinter dem Bahnhof zusammen. Die ununterbrochene Höchstparkdauer beträgt dort fünf Tage.

Gebühren Parkzone 3

Pro Stunde wird ein Euro Parkgebühr fällig; das Tagesticket kostet sechs Euro. Für Pendler werden Monats- und Jahrestickets für 30 beziehungsweise 200 Euro angeboten.

Parkzone 2

Die Parkzone 2 beschränkt sich auf die Parkplätze auf dem Bahnhofsvorplatz. Weil diese Stellplätze vor allem dafür vorgesehen sind, Personen zum Bahnhof zu bringen oder dort abzuholen, darf man dort sein Fahrzeug nur maximal 30 Minuten abstellen. Diese halbe Stunde kostet einen Euro.

Parkautomaten

Am einfachsten gestaltet sich das Lösen von Parkscheinen über die Handy-App. Wer lieber am Automaten zahlen möchte, kann dies entweder mit der Kredit- oder EC-Karte tun. Auch Bargeldzahlung bleibt möglich; allerdings kann hier der Weg zum nächsten Automaten etwas weiter sein, weil nicht mehr alle Geräte Münzgeld akzeptieren.

Monats- und Jahresparkscheine

Monats- und Jahresparkscheine gibt es nicht mehr beim Bürgerservice. Monatsparkscheine sind über die Handy-App oder am Automaten erhältlich. Jahresparkscheine können ausschließlich über die App gelöst werden; der Grund: Die Schrift auf dem Thermopapier verblasst deutlich vor Ablauf eines Jahres.

Das neue Parkkonzept erklärt von Auto (Instagram-Video)







Sieh dir diesen Beitrag auf Instagram an

Ein Beitrag geteilt von Stadt Kehl (@schoenes_kehl)

Häufig gestellte Fragen

Können Langzeitparkscheine weiterhin beim Bürgerservice erworben werden?

Nein, der Bürgerservice stellt keine Parkscheine mehr aus. Monatstickets können am Parkscheinautomaten oder über das Handyparken erworben werden. Jahrestickets sind ausschließlich über das Handyparken möglich.

Mein Arbeitgeber zahlt meinen Parkschein. Wie kann ich ihm die Rechnung zukommen lassen?

Über das Handyparken (derzeit Parkster) können Parkvorgänge nach privat/dienstlich getrennt gekennzeichnet werden. Hier kann dann eine entsprechende Rechnung heruntergeladen werden.

Wie kann ich bei Monats- oder Jahrestickets zwei Kennzeichen eintragen lassen, wenn ich das Auto manchmal wechsle?

Über das Handyparken (aktuell Parkster) können bei Langzeitparkscheinen weitere Kennzeichen hinterlegt werden. Sobald der Parkvorgang startet, muss über die App ausgewählt werden, welche Kennzeichen dafür dann genutzt wird.

Ist an den Automaten gar keine Barzahlung mehr möglich?

Die Zahl der Automaten mit Bargeldannahme wurde insgesamt reduziert. Automaten mit Bargeldzahlung sind jedoch immer noch von jedem Standort aus fußläufig (maximale Entfernung etwa 170 Meter) erreichbar. Weitere Hinweisschilder und Beklebungen auf den Automaten werden noch angebracht; der läuft noch in der Umsetzungsphase. In der Hauptstraße und der Rheinstraße werden zwei Automaten ersatzlos entfallen.

Wie erkenne ich, ob ich an einem Automaten bar zahlen kann oder nicht?

Die Zahlmöglichkeiten werden auf den Parkscheinautomaten ausgewiesen. Zukünftig sollen Parkscheinautomaten ohne Barzahlungsmöglichkeit noch mit einem Hinweis auf den nächsten Automaten mit Barzahlung beklebt werden.

Die Zonencodes für Parkster auf Automaten und Schildern werden nicht oder als ungültig angezeigt. Wie kann ich trotzdem Parkster nutzen?

Die Beschilderung wird aktuell getauscht, so dass die korrekten Zonencodes angezeigt werden. In der App sind diese bereits aktualisiert, lediglich für Gebührenzone 3 werden noch Anpassungen vorgenommen, da die Parktickets hier standortgebunden (Läger oder P&R) sein sollen.

Wann wird der Automat in der Hauptstraße aufgebaut? Muss ich solange am Rathausplatz ein Ticket lösen?

Der Automat in der Hauptstraße wird voraussichtlich Ende September funktionsfähig sein. Solange kann in diesem Abschnitt die Parkscheibe ausgelegt werden.

Ist ein Monatsticket für einen Kalendermonat oder ab Kaufdatum einen Zeitmonat lang gültig?

Monatsparkscheine sind ab Kaufdatum einen Monat lang gültig.

Warum wird bei der Brötchentaste auf die Eingabe des Kfz-Kennzeichens nicht verzichtet, das erscheint für 30 kostenlose Minuten zu aufwendig?

Die Kennzeicheneingabe ist der erste Schritt zu einer papierlosen Parkraumkontrolle, weshalb diese Funktion nicht deaktiviert wird. So wird man zukünftig nach Kennzeicheneingabe am Automaten nicht mehr zum Fahrzeug zurückkehren müssen, um das Parkticket hinter die Scheibe zu legen.

Wo kann ich mit einem Reisebus parken?

Aktuell kann auf dem Busparkplatz der Technischen Dienste gebührenpflichtig geparkt werden (im Kasernenareal, die Strecke ist ausgeschildert).

Wo kann ich mit meinem Wohnmobil parken (ohne zu übernachten)?

Das Wohnmobil kann auf allen normalen Parkplätzen ordnungsgemäß abgestellt werden, so lange es keine Einschränkungen (Parkplatz nur für Pkw) gibt. Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist eine Übernachtung möglich. Bei weiteren Übernachtungen oder dem Herausstellen von Stühlen liegt jedoch eine unerlaubte Sondernutzung vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Wer übernachten oder länger in Kehl bleiben möchte, findet beim Wasserturm in der Schwimmbadstraße einen ausgewiesenen Wohnmobilstellplatz.

Gibt es eine Höhenbeschränkung für den Parkplatz Läger?

Nein.
Das Parken von Bussen ist dennoch auf der gesamten Fläche des Parkplatzes Läger nicht gestattet. Für Busse steht im Kasernenareal an der Hafenstraße ein ausgewiesener Busparkplatz zur Verfügung.

Gelten Parkscheine in Zone 3 sowohl auf dem Parkplatz Läger als auch auf dem P&R-Platz?

Grundsätzlich befinden sich beide Parkplätze in der Gebührenzone 3 und haben damit eine einheitliche Gebührenstruktur. Dennoch ist für jeden Standort ein separates Ticket zu lösen. Ein Monatsticket für den Läger kann bespielsweise nicht auch für den P&R verwendet werden und umgekehrt. Für jeden Parkplatz wird ein separates Ticket benötigt. Die Zonencodes in Parkster werden entsprechend angepasst.