Mitteilung vom 21. Dezember 2022
Umweltzone Straßburg
Wer mit seinem Fahrzeug – Pkw oder Lkw – vom 1. Januar an auf dem Gebiet der Eurométropole unterwegs sein möchte, der braucht die französische Umweltplakette Crit’Air. Und zwar an allen Tagen des Jahres, also nicht nur, wenn Feinstaub oder Ozon in der Luft die Grenzwerte übersteigen. Für Fahrzeuge, die aufgrund ihres Alters und ihres hohen Schadstoffausstoßes keine Umweltplakette oder nur die Crit’Air 5 erhalten, gilt mit Jahresbeginn ein Fahrverbot. Wer sich nicht daran hält, muss jetzt mit Sanktionen rechnen. Autofahrer, die nur gelegentlich den Rhein überqueren, können sich online eine zeitlich befristete Erlaubnis ausstellen lassen. Die deutsche Umweltplakette wird in Frankreich weiterhin nicht anerkannt.